Prüfungszeit ist Erntezeit: Von der Übernahmezusage zur Übernahmegarantie
Veröffentlicht am 6. Juni 2025

Viele unserer Auszubildenden absolvieren in den nächsten Wochen ihre Abschlussprüfung. Dann endet eine Periode von 3-4 Jahren, die mit dem ersten Vorstellungsgespräch im Rahmen der Bewerbung begonnen hat und mit dem Bestehen der Prüfung endet.
Für uns Unternehmen besteht das Ziel der Ausbildung darin, gut ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen, die möglichst lange im Unternehmen bleiben. Für die jungen Menschen geht es darum, einen Beruf zu erlernen, der ihnen Freude macht, der ihnen ein finanzielles Auskommen und einen Platz in der Gesellschaft ermöglicht.
Es ist eine unternehmerische Aufgabe, den Auszubildenden in diesem Prozess möglichst viel Sicherheit zu geben und frühzeitig eine Perspektive aufzuzeigen.
Schon vom ersten Tag an, wenn es losgeht mit der Ausbildung, beschäftigt die jungen Menschen die Frage, „wie schaffe ich es, einen guten Abschluss zu machen und wie geht es dann für mich weiter?“ Der Ausbildungsvertrag beinhaltet zunächst eine maximal viermonatige Probezeit und ist danach immer ein befristeter Vertrag, der mit dem Abschluss der Ausbildung endet. Somit steht per Definition am Ende dieser Zeit ein Fragezeichen: wie geht es weiter?
Als Arbeitgeber haben wir zwei Möglichkeiten, das Fragezeichen in ein Ausrufezeichen zu verwandeln:
- Wir können im Verlauf der Ausbildung bereits eine Zusage zur Übernahme nach der Prüfung geben. Im Betrieb Bühler Baum und Garten erhalten die Auszubildenden, die übernommen werden, spätestens im Januar des Abschlussjahres einen Arbeitsvertrag, der dann ab der Zeit nach der Prüfung gilt. In den Jahren davor wird das Thema mit jedem Azubi bei den zwei Mal jährlich stattfindenden Azubitagen angesprochen und die Möglichkeiten eruiert, in welchem Tätigkeitsfeld des Unternehmens eine Übernahme vorstellbar wäre. Eine Zusage: „du kannst nach der Ausbildung weiter hier arbeiten!“ kann also schon sehr frühzeitig im Laufe der Ausbildung gegeben werden. Es handelt sich zunächst um eine einseitige Erklärung. Erst mit der Unterschrift unter den unbefristeten Arbeitsvertrag nimmt der Auszubildende das Angebot verbindlich an.
- Wir können eine Übernahmegarantie bereits in der Bewerbungsphase aussprechen: „Bei guten Leistungen Übernahme garantiert!“ Wenn das Unternehmen die Kapazitäten hat, jeden Azubi / jede Azubine zu übernehmen, dann ist das natürlich der Königsweg. Dieses Vorgehen hat zwei Vorteile: zum einen kann ich den Satz auf die Website stellen, in allen Marketingkanälen veröffentlichen und damit das Recruiting wirksam unterstützen. Zum anderen vermittelt es den Lernenden eine große Portion Sicherheit, ähnlich einem unbefristeten Arbeitsvertrag. „Ich weiß, dass ich hier sicher einen Platz habe.“ Das ist ein sehr gutes Gefühl, stärkt die Mitarbeiterbindung, wie in einer guten Familie. Auch in diesem Fall erfolgt die Annahme des Angebotes erst mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages am Ende der Ausbildung.
Was man dagegen eher nicht machen sollte: Das Thema Übernahme nach der Ausbildung ausklammern und sich bis zum Tag der Abschlussprüfung nur vage darüber äußern, ob eine Fortsetzung der Zusammenarbeit möglich ist.
Formulierungsvorschlag für die Webseite:
Unsere Übernahme-Garantie
In unserem Unternehmen garantieren wir unseren Azubis eine TOP Ausbildung. Und damit du weißt, worauf du dich bei uns verlassen kannst, gibt es die 12 Kriterien, die genau beschreiben, was wir unter TOP Ausbildung verstehen. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter: Wir garantieren dir die Übernahme! Die Voraussetzung ist: Auch du gibst dein Bestes und schließt deine Ausbildung mit guten Leistungen ab.